Notwohnung
Was ist die Notwohnung?
Die Notwohnung besteht aus einem Zimmer, einer Küche und einem Bad (insgesamt ca. 28 qm). Die Initiative dazu entstand aus der Zusammenarbeit von Bezirk-Schwaben und dem Caritasverband. Der Caritasverband hat die Grundausstattung der Wohnung übernommen.
- Die Notwohnung ist ein Angebot für Menschen, die sich in einer vorübergehenden finanziellen oder psychosozialen Notlage befinden.
- Während des Aufenthaltes in der Wohnung hat der Bewohner die Gelegenheit, nach neuen Lebensperspektiven zu suchen.
Die Bewohner werden von der Sozial- und Lebensberatung des Caritasverbandes begleitet oder an eine andere Beratungsstelle im Landkreis vermittelt. Sinnvoll wäre die Weiterbegleitung durch die anregende Beratungsstelle.
Die Wohnung befindet sich in der Bezirk-Schwaben-Stiftung. Die Stiftung ermöglicht einen intensiven nachbarschaftlichen Austausch. Im gegenseitigen Miteinander lassen sich Probleme besser bewältigen.
Wer kann aufgenommen werden ?
- Personen die das 18. Lebensjahr vollendet haben
- Personen die in der Lage sind sich selbst zu versorgen
- Personen die ein eigenständiges Leben führen können
Wer kann nicht aufgenommen werden?
- Personen die auf eine behindertengerechte Wohnung angewiesen sind.
- Menschen die sich in einer akuten Suchtphase oder
- psychischen Erkrankung befinden
- Menschen die durch Dritte massiv bedroht werden
Wie geht’s ?
Die Belegung erfolgt durch den Träger, den Caritasverband für die Region Günzburg und Neu-Ulm e. V..
Die Entscheidung über die Belegung der Notwohnung erfolgt nach Dringlichkeit bzw. über eine Warteliste.