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Freiwillige bei einem Rennspiel
Deutscher Caritasverband Referate

Alter, Pflege, Behinderung

Auf den Lebenslagen älterer Menschen sowie von Menschen mit Behinderung liegt das Hauptaugenmerk in diesem Referat. Die Caritas will mit ihrer Arbeit die Bedingungen für die selbst bestimmte Teilhabe dieser Menschen in unserer Gesellschaft einfordern und fördern.

Der Verbleib in der häuslichen Lebenswelt und im bekannten Sozialraum soll trotz Unterstützungsbedarf Menschen im Alter als auch Menschen mit Behinderung ermöglicht werden.

Alter als Lebenslage

Die Lebenssituationen älterer Menschen sind so vielfältig wie die jüngerer. Wer alt ist, muss nicht automatisch hilfe- und pflegebedürftig sein. Immer mehr Seniorinnen und Senioren bringen ihre Erfahrungen und Kompetenzen in unsere Gesellschaft ein. Das Referat betrachtet diese Lebensphase auch als Chance und Ressource.

Ziel der Caritas-Arbeit für ältere Menschen ist die Aktivierung ihres Selbsthilfepotenzials und der Schutz vor Ausgrenzung und Vereinsamung.

Menschen mit Behinderung

Der Aufgabenbereich Behinderung bezieht sich auf alle in Deutschland lebenden Menschen mit Behinderung in allen Lebensphasen und umfasst insbesondere die Aspekte Hilfespektrum und Inklusion.

Die Caritas versteht ihre Arbeit mit und für Menschen mit geistigen oder körperlichen Behinderungen, mit chronischen psychischen Erkrankungen oder Sinnesbehinderungen nicht nur als fachliche Hilfe, sondern auch als Hilfe zur gegenseitigen Akzeptanz von Menschen mit und ohne Behinderung.

Fach- und gesellschaftspolitische Aspekte der Pflege

Der Bereich Pflege fokussiert alle Lebensphasen und Pflegeanlässe, nicht ausschließlich das Alter. Außerdem wird die Situation der pflegenden Angehörigen ebenso, wie die Situation von (ausländischen) Pflegekräften in den Fokus genommen.

Ansprechpartner für Fachreferenten und Vertreter der Dienste und Einrichtungen

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Referats Alter, Pflege, Behinderung sind Ansprechpartner(innen) für die Fachreferent(innen) der Diözesancaritasverbände. Sie arbeiten im Fachverband der Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie (CBP) und im Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland (VKAD) mit.

Über diese Tätigkeit sind sie auch Ansprechpartner(innen) für die rund 1.400 Dienste und Einrichtungen, die Menschen mit Behinderung ihre Hilfen und Unterstützung anbieten, und für die etwa 3.200 Dienste und Einrichtungen, die alten und pflegebedürftigen Menschen Angebote machen.

Unter dem Leitbild des Deutschen Caritasverbands helfen sie mit, Ziele zu definieren und anzustreben, indem sie folgende Aufgaben erfüllen:

  • Die Öffentlichkeit und die Einrichtungen und Dienste der Caritas über die Hintergründe und Konsequenzen aus gesetzgeberischen und ethischen Entwicklungen informieren.
  • Argumente zusammentragen und durch Stellungnahmen Einfluss auf die Gesetzgebung nehmen.
  • Mit Vertreter(inne)n der Institutionen über didaktische und organisatorische Konzepte diskutieren.
  • Bei der Entwicklung von Kursen und Fortbildungsmaßnahmen mitarbeiten.
  • Positionen entwickeln, formulieren und veröffentlichen, etwa durch Artikel in Fachzeitschriften.
  • Konsequenzen aus bestimmten Positionen ableiten und die Diskussionen dazu anregen.
  • Arbeitshilfen für die Pfarrgemeinden, für haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter(innen) und für die Einrichtungen und Dienste erarbeiten.
  • In Gremien mitarbeiten,  z. B. im Präsidium der BAG der Werkstätten für Behinderte; in den Fachausschüssen und Arbeitsgruppen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge; in der BAG der Freien Wohlfahrtspflege; im Expertenbeirat zur konkreten Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs.
  • Veranstaltungen inhaltlich und organisatorisch planen und durchführen.
  • Gutachten bestellen und Ergebnisse verbreiten.
  • Projekte zur praktischen Anwendung inhaltlich planen, organisieren und durchführen.

Weitere Informationen zum Thema

Links

Stellungnahme Caritas und Diakonie

Was für die generalistische Pflegeausbildung spricht

Stellungnahme

Licht und Schatten beim Entwurf des Bundesteilhabegesetzes

Stellungnahme

Reform der Pflegeversicherung durch das zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II)

Downloads

PDF | 1,5 MB

Gesundheitlichen Versorgungsplanung in der letzten Lebensphase - Handreichung in einfacher Sprache

Bei der Gesundheitlichen Versorgungsplanung handelt es sich um ein Beratungsangebot, das Menschen in stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe und der Altenhilfe/Pflege im Hinblick auf die Planung der letzten Lebensphase in Anspruch nehmen können (erstellt durch die BAGFW, 2019).
PDF | 331,6 KB

Gemeinsames Eckpunktepapier der Verbände

Gemeinsames Eckpunktepapier von Caritas, Diakonie und weiteren Verbänden, die im Bereich der psychiatrischen Versorgung arbeiten, zur Umsetzung der Stationsäquivalenten Behandlung (18. 6. 2018).
PDF | 383,5 KB

Stellungnahme zum Referentenentwurf für ein Drittes Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Gesetze (Drittes Pflegestärkungsgesetz – PSG III)

Der Deutsche Caritasverband gibt seine Stellungnahme zu den zentralen Änderungen des SGB XI und SGB XII gemeinsam mit den Verbänden der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) ab (20. Mai 2016).
PDF | 460,4 KB

Stellungnahme zum Gesetzentwurf eines Bundesteilhabegesetzes

Der Deutsche Caritasverband nimmt Stellung zum Gesetzesentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (31. Oktober 2016).
PDF | 60,8 KB

Stellungnahme des Deutschen Caritasverbandes zu Integrationsprojekten

Gemeinsame Bewertung des Weiterentwicklungsvorschlags zur Rechtsvereinfachung (Kabinettfassung) durch den Deutschen Caritasverband (DCV), den Bundesverband Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie (CBP) und die Katholische Bundesarbeitsgemeinschaft Integration durch Arbeit (BAG IDA) (22. März 2016).
PDF | 1,7 MB

Stellungnahme zur Reform der Pflegeversicherung durch das zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II)

Der Deutsche Caritasverband gibt seine Stellungnahme zu den zentralen Änderungen des SGB XI gemeinsam mit den Verbänden der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) ab (24. September 2015).
PDF | 184,2 KB

Neuerungen zum Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf (Handreichung)

Das ist neu seit dem 01.01.2015: Übersicht mit Beispielen zu einzelnen Freistellungsmöglichkeiten (aktualisiert am 22.11.2016).
PDF | 209,9 KB

Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf

Der Deutsche Caritasverband begrüßt die Zielsetzung des Gesetzentwurfs, die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf zu fördern. Dafür bedarf es einer Möglichkeit, auch phasenweise den Beschäftigungsumfang zu reduzieren, um einen Angehörigen zu pflegen oder zu betreuen (17.11.2014).
PDF | 221,4 KB

Stellungnahme zur Reform der Pflegeversicherung durch das erste Pflegestärkungsgesetz (PSG I)

Der Deutsche Caritasverband hat eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf abgegeben, mit welchem die Bundesregierung die Pflegeversicherung reformieren will. Das Gesetz bringt zwar einige Verbesserungen für pflegebedürftige Menschen; eine angemessene Versorgung für Menschen mit psychischen Erkrankungen und mit Demenz wird dadurch aber nicht erreicht (16.09.2014).
PDF | 148,6 KB

Eckpunkte des Deutschen Caritasverbandes zur sogenannten „Großen Lösung“

Leistungsrechtliche Zusammenführung der Leistungen für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung im Sozialgesetzbuch VIII. vom 26. Mai 2014
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