Wohngemeinschaften
Wohngemeinschaften für psychisch Erkrankte
Die betreuten Wohngemeinschaften sind ambulante Einrichtungen für psychisch kranke Menschen. Sie bieten bis zu elf Personen einen beschützten Raum, in dem soziales Verhalten erprobt und eingeübt werden kann.
Es gibt:
- eine Wohngemeinschaft für bis zu sieben Personen
- eine Wohngemeinschaft für bis zu sechs Personen
- eine Wohngemeinschaft mit bis zu drei Personen
- und ein Wohngemeinschaft für 2 Personen an
Das Wohnangebot:
Jedem Bewohner steht ein eigenes Zimmer zur Verfügung. Es kann nach den eigenen Wünschen gestaltet und eingerichtet werden.
Die Küche und die Gemeinschaftsräume werden von allen Bewohnern genutzt.
Wir bieten Ihnen
- Unterstützung in lebenspraktischen Bereichen
- Begleitung und Beratung bei der Lebensplanung
- Regelmäßige Einzel- und Gruppengespräche
- Unterstützung bei der Suche nach einer geeigneten Beschäftigungsmöglichkeit
- Unterstützung bei der Tagesstrukturierung
- Gemeinschaftliche Freizeitaktivitäten
- Zusammenarbeit mit Fachdiensten
Sie können in die Wohngemeinschaft aufgenommen werden, wenn Sie:
- volljährig sind
- sich innerhalb einer Gemeinschaft selbst versorgen möchten
- bereit sind an Ihren, Problemen zu arbeiten und Lösungsmöglichkeiten finden möchten
- den Wunsch haben ein selbständiges und eigenverantwortliches Leben zu führen
Nicht aufgenommen werden:
- primär Suchtkranke
- psychisch Kranke mit akuter Suizidgefahr
- hirnorganisch Erkrankte mit schwerwiegender Beeinträchtigung ihrer intellektuellen Fähigkeiten
Finanzierung
Die Kosten der Betreuung werden in der Regel vom Sozialhilfeträger übernommen. Die Kosten für den Wohnraum und den Lebensunterhalt trägt der Bewohner selbst.