Notwohnung
Was ist die Notwohnung?
Die Notwohnung entstand aus der Zusammenarbeit von Bezirk-Schwaben und dem Caritasverband. Sie besteht aus einem Zimmer, einer Küche und einem Bad (insgesamt ca. 28qm). Der Caritasverband hat die Grundausstattung der Wohnung übernommen.
Die Notwohnung ist ein Angebot für Menschen, die sich in einer vorübergehenden finanziellen oder psychosozialen Notlage befinden. Während des Aufenthaltes in der Wohnung hat der Bewohner die Gelegenheit, nach neuen Lebensperspektiven zu suchen.
Die Bewohner werden von der Sozial- und Lebensberatung des Caritasverbandes begleitet oder an eine andere Beratungsstelle im Landkreis vermittelt. Sinnvoll wäre die Weiterbegleitung durch die anregende Beratungsstelle.
Die Wohnung befindet sich in der Bezirk-Schwaben-Stiftung. Die Stiftung ermöglicht einen intensiven nachbarschaftlichen Austausch. Im gegenseitigen Miteinander lassen sich Probleme besser bewältigen.
Wer kann aufgenommen werden ?
- Personen die das 18. Lebensjahr vollendet haben
- Personen die in der Lage sind sich selbst zu versorgen
- Personen die ein eigenständiges Leben führen können
Wer kann nicht aufgenommen werden?
- Personen die auf eine behindertengerechte Wohnung angewiesen sind.
- Menschen die sich in einer akuten Suchtphase oder
- psychischen Erkrankung befinden
- Menschen die durch Dritte massiv bedroht werden
Wie geht’s ?
Die Belegung erfolgt durch den Träger, den Caritasverband für die Region Günzburg und Neu-Ulm e. V.. Den Beratungsstellen im Landkreis Günzburg steht die Notwohnung in Absprache mit dem Caritasverband zur Verfügung.
Die Entscheidung über die Belegung der Notwohnung erfolgt nach Dringlichkeit bzw. über eine Warteliste.