Was ist eine Betreuungsverfügung?
Mit einer Betreuungsverfügung regeln sie vorab, wer bei einer Erkrankung für Sie zum Rechtlichen Betreuer bestellt werden soll.
Hier können auch die persönlichen Wünsche oder Gewohnheiten eingebracht werden, ob z.B. im Pflegefall eine Versorgung zu Hause oder im Pflegeheim gewünscht wird.
Anders als bei der Vorsorgevollmacht wird zunächst das Betreuungsgericht die Eignung des vorgeschlagenen Betreuers prüfen und ihn mit einem Beschluss in sein Amt einsetzen.
Im Gegensatz zur Vorsorgevollmacht unterliegt der bestellte Betreuer der Kontrolle des zuständigen Betreuungsgerichts.
Auch die Betreuerverfügung sollte bei der Bundesnotarkammer hinterlegt werden, damit die Betreuungsrichter von ihrer Verfügung Kenntnis erhalten können.
-Vordruck Betreuungsverfügung