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Kampf ums Wahlrecht

Klaus Winkel hat sich an das Bundesverfassungsgericht gewandt

Klaus Winkel kämpft vor dem Bundesverfassungsgericht um sein Wahlrecht. Ute Dohmann-Bannneberg unterstützt ihn dabei. Klaus Winkel kämpft vor dem Bundesverfassungsgericht um sein Wahlrecht. Ute Dohmann-Bannneberg unterstützt ihn dabei. (Foto: cpd / Jonas)

"Das war ein sehr gutes Gefühl, ein bisschen so als ob ich verliebt wäre." Wenn sich Klaus Winkel an seine erste Wahl erinnert, hellen sich seine Gesichtszüge auf. Im Mai durfte er erstmals bei der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen wählen. Doch von der Bundestagswahl ist er nach wie vor ausgeschlossen. "Voll traurig" mache ihn das, sagt er. Damit sich das ändert, hat er gemeinsam mit sieben anderen Menschen mit Behinderung Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht eingelegt.

Der 49-Jährige darf den Bundestag nicht mitwählen, weil ein Gericht für ihn wegen seiner Beeinträchtigung einen gesetzlichen Betreuer "in allen Bereichen" bestellt hat. Damit ist er laut Bundeswahlgesetz von der Bundestagswahl ausgeschlossen. Für verfassungswidrig halten dies die Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie (CBP) sowie der Bundesverband Lebenshilfe. Sie unterstützen die acht Kläger. "Die Wahlrechtsausschlüsse sind veraltet und diskriminierend", sagt Johannes Magin, Vorsitzender des CBP. "Sie stammen aus einer Zeit, als Gesellschaft und Recht Menschen mit Behinderung nicht zutrauten, in allen gesellschaftlichen Bereichen teilhaben zu können."

"Ich gucke jeden Abend Nachrichten", erzählt Klaus Winkel und betont: "Ich informiere mich politisch." Er lebt in einer Wohngemeinschaft des Heilpädagogischen Therapie- und Förderzentrums (HPZ) St. Laurentius in Warburg, einer Einrichtung der Caritas Wohn- und Werkstätten im Erzbistum Paderborn. "Herr Winkel ist interessiert und gut informiert", erklärt die Kultur- und Inklusionsbeauftragte Ute Dohmann-Bannenberg und kritisiert den Wahlrechtsausschluss. "Wählen zu dürfen ist ein Menschenrecht", betont sie. Das sehen auch der Europarat und die UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) so. Letztere umzusetzen hat Deutschland sich 2009 verpflichtet. Der UN-Ausschuss zum Schutz der Menschen mit Behinderung forderte deshalb Deutschland auf, den automatischen Entzug des Wahlrechts aufzuheben. 

Als Reaktion darauf ließen Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen als erste Bundesländer Menschen unter voller Betreuung wählen. Auch viele Parteien haben schon reagiert. Sie bieten ihre Wahlprogramme zusätzlich in spezieller "Leichter Sprache" an. Diese wurden auch in Info-Veranstaltungen im HPZ in Warburg genutzt, um den wahlberechtigten Bewohnern Grundwissen zur Wahl, zum Landtag und zu den Programmen der Parteien zu vermitteln. "Unser Auftrag ist, die Menschen zu befähigen, am politischen Leben teilzuhaben", erklärt Ute Dohmann-Bannenberg. Teilhabe zu gewähren sei letztlich ein Auftrag an die ganze Gesellschaft. 

Als Klaus Winkel sein Kreuz auf dem Wahlzettel machen durfte, war das für ihn ein Höhepunkt. "Ich war stolz, ich habe mich sehr gefreut." Dass dies bei der Bundestagswahl nicht möglich war, kann er nicht nachvollziehen. Er hat deshalb einen Wunsch an das Bundesverfassungsgericht: "Der Richter soll sagen: Das ist nicht richtig." 

Autor/in:

  • Markus Jonas
Sozialcourage Ausgabe Paderborn, 04/2017: caritas.de
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