Augsburg, 23.11.2009 ( 
pca 
). 790.000 Personen bzw. 6,7 Prozent der erwachsenen 
Bevölkerung sind in Bayern überschuldet. Doch die Schuldner- und 
Insolvenzberatungsstellen in Bayern erreichen nur 10 bis 15 Prozent der 
betroffenen Personen, für die eine Verbraucherinsolvenz in Frage kommt. Der 
Grund: Die Insolvenzberatungsstellen erhalten nur eine nach Anzahl der 
Gläubiger gestaffelte Fallpauschale, unabhängig davon wie kompliziert und 
zeitaufwendig ein Fall ist. Da aber die  
BeraterInnen 
 bereits 
auf Hochtouren arbeiten und ihr Limit an Beratungszeiten schon seit längerem 
erreicht haben, können nicht noch mehr von Insolvenz betroffene Personen 
beraten werden. Wartezeiten bis zu einem dreiviertel Jahr bis zu ersten 
Beratung sind deshalb keine Seltenheit mehr. 
 
 
Die Landesarbeitsgemeinschaft der 
öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege in Bayern, der auch die Caritas 
angehört, forderte deshalb am Montag bei ihrer 10. Jahrestagung in Augsburg die 
Erhöhung der Fallpauschalen um 15 Prozent und eine langfristige Sicherstellung der 
Finanzierung, um mehr Personal einstellen zu können. „Das wird dringend nötig 
sein, da wir wegen der Wirtschafts- und Finanzkrise eine wachsende Zahl von 
Arbeitslosen haben werden. Und Arbeitslosigkeit ist einer der Hauptgründe, 
weshalb Menschen in die Überschuldung abstürzen“, sagte Regina Hinterleuthner, 
Sprecherin der  
Caritas-SchuldnerberaterInnen 
 in 
Bayern. 
 
 
Für den laufen Haushalt hat die 
Bayerische Staatsregierung 4,2 Millionen Euro für die Insolvenzberatung zur 
Verfügung gestellt. Bei insgesamt höchstens 6.000 möglichen Beratungen im Jahr und 
einer durchschnittlichen Fallpauschale von 500 Euro wird diese Summe nicht 
völlig ausgeschöpft werden können. Die Mitglieder der Landesarbeitsgemeinschaft 
befürchten deshalb, dass künftig weniger Geld statt mehr zur Verfügung gestellt 
wird. Hilmar  
Mainberger 
, zuständiger Referent vom 
bayerischen Sozialministerium, und Brigitte Meyer (FDP), Vorsitzende des 
Sozialausschusses des Bayerischen Landtages, wollen nicht nur dazu beitragen, 
dass es nicht dazu kommt, sondern vielmehr die Anliegen der 
Landesarbeitsgemeinschaft mit tragen.  
Mainberger 
 wies 
allerdings auf einen Gründungsfehler hin. Während die Schuldnerberatung in die 
Zuständigkeit der Kommunen falle, sei der Freistaat für die Finanzierung der 
Insolvenzberatung zuständig. „Deshalb haben wir die fortwährende Diskussion, 
wer wie viel zahlen muss.“ 
 
 
 
 
Infos:
 
 
Seit zehn Jahren gibt es im 
deutschen  
Techt 
 die Möglichkeit des 
Verbraucherinsolvenzverfahren für Privatpersonen. Nach einem sechsjährigen 
Verfahren kann bei Wohlverhalten eine Restschuldbefreiung erfolgen. In Bayern 
haben seitdem 63.000 Verbraucher davon bislang Gebrauch gemacht. In 2008 haben 
die Caritas-Beratungsstellen 3.374 Fälle bearbeitet. Insgesamt waren es in 
Bayern über 5.800 Fälle. Die Caritas im Bistum Augsburg hat elf Schuldner- und 
Insolvenzberatungsstellen. 
   
 
