Das von Papst Benedikt XVI. am 11. November 2012 veröffentlichte Motu proprio über den DIENST DER LIEBE möchte "einen organisatorischen und normativen Rahmen bereitstellen, der es erleichtert, die verschiedenen Formen" karitativen Wirkens nach allgemeinen Kriterien zu regeln. Das Dokument kann als Ausführungsbestimmung zur Enzyklika DEUS CARITAS EST verstanden werden. Das grundsätzliche Anliegen des Motu proprio, das am 10. Dezember 2012 in Kraft trat, beseht darin, das katholische Profil der Caritasarbeit zu stärken und zu festigen. Letztlich schließt das Dekret auch eine Lücke im Kirchenrecht, indem es die Rolle der Diözesanbischöfe in ihrer Rolle als Hüter und Verantwortliche der karitativen Dienste mehr als bisher stärkt. Den diesbezüglichen Aufgaben des Diözesanbischofs sind allein neun der 15 Artikel gewidmet. Die Zuständigkeit für die Anwendung der Rechtsvorschriften liegt beim Päpstlichen Rat "Cor Unum".
In dem Dokument verweist Benedikt XVI., wie bereits in seiner Enzyklika DEUS CARITAS EST, auf die untrennbare Verbindung von Verkündigung (martyria), Feier der Sakramente (leiturgia) und karitativen Dienst (diakonia). Daher unterscheidet er im Dokument sehr deutlich zwischen kirchlicher Caritas und allgemeinem Wohlfahrtswesen. Caritas ist mehr als bloßer Aktionismus; insofern wäre der karitative Dienst zu wenig, wenn es allein um das Sammeln und die Verteilung von Geldmitteln ginge. Mittelpunkt der Caritasarbeit ist der Mensch, d. h. die Liebe zum Menschen (vgl. DCE 34), daher sind die katholischen Hilfsorganisationen verpflichtet, vor allem christliche Werte zu vermitteln, wie Teilen, Respekt und Liebe im Sinne des Evangeliums.
Neben der Arbeit der organisierten Caritas werden ausdrücklich auch Initiativen gewürdigt, die auf die "frei ausgeübte Fürsorge der Getauften für notleidende Menschen und Völker" zurückgehen. Wichtig ist allerdings, dass die Hilfstätigkeiten der Gläubigen ebenso wie jene der Caritasverbände "in Übereinstimmung mit den Forderungen der kirchlichen Lehre und den Absichten der Gläubigen geführt werden". Die Mitarbeiter der karitativen Einrichtungen hingegen müssen gemäß den Ausführungen "die katholische Identität dieser Werke teilen" (Art.7), d. h. sie sollen nicht nur über die erforderlichen beruflichen Kompetenzen verfügen, sondern sind gehalten, sich auch persönlich an der christlicher Lebensführung zu orientieren.
Das Motu proprio bekräftigt also: Alle karitativen Aktivitäten müssen sich an katholischen Prinzipien ausrichten und dürfen weder "von Einrichtungen oder Institutionen finanziert werden, deren Zielsetzungen im Widerspruch zur kirchlichen Lehre" stehen (vgl. Art. 10 § 3). Erfüllen karitative Organisation die Anforderungen der kirchlichen Lehre nicht mehr, hat der Diözesanbischof die Pflicht, seine Gläubigen öffentlich darüber zu informieren, und in diesen Fällen die Verwendung der Bezeichnung "katholisch" zu untersagen (vgl. Art 11). Daraus wird ersichtlich, Kompass der Caritas ist und bleibt die kirchliche Lehre.
Das Motu proprio "Über den Dienst der Liebe" finden Sie hier.