Die christlichen Kirchen sind gerade und medizinischer Machbarkeitsvorstellungen in die Pflicht genommen, deutlich vor Augen zu führen, dass es ein Menschsein ohne Krankheit und Leiden, ohne Sterben und Tod nicht geben wird.
Leben in menschlicher und Sterben in menschwürdiger Weise gelingt nur dann, wenn über die Möglichkeiten der modernen Medizin hinaus auch die menschlichen Formen des Umgangs mit Leiden und Sterben im Blick der Gesellschaft bleiben. Ganzheitliche Zuwendung, „entschleunigte“ Pflege und seelsorgliche Begleitung sind als gleichwertige Aufgaben neben medizinischer Indikation und Intervention anzuerkennen und zu fördern. Auf diese Weise kann vielen Menschen die Angst genommen werden, in schwerer Krankheit, bei Pflegebedürftigkeit und im Sterben menschenunwürdig behandelt zu werden.
Mit der totalen Verfügbarkeit über das Leben und der Legalisierung eines von Außen gesteuerten Sterbeprozesses hingegen wird ein Tabu gebrochen, das Besorgnis und Unsicherheit schürt und letztlich die Grundlagen der Menschlichkeit zutiefst erschüttert. Der Wunsch, sich selbst zu töten oder sich töten zu lassen ist meist Ausdruck von Angst und Verzweiflung, nicht von Freiheit und Autonomie.
Eine auf Vernunft und Ethik gründende Haltung aber bemüht sich um Leidensminderung und Beistand, die dem Grundsatz folgt: Niemand darf zum Sterben gedrängt und kein Sterbender zum Leben gezwungen werden.
Lesen Sie hier unten den gesamten Artikel von Diözesan-Caritasdirektor Dr. Roland Batz "Zuwenden statt Töten. Sterbebegleitung versus Sterbehilfe":