Betreuungsverein
Das Gesetz zur Reform des Rechts der Vormundschaft und Pflegschaft für Volljährige ist am 1. Januar 1992 in Kraft getreten. Es ist ein Teil des Familienrechtes, das sich mit Hilfen für psychisch oder Suchtkranke und Behinderte befasst, die eine Unterstützung in ihren rechtlichen Angelegenheiten benötigen und hat erhebliche Verbesserungen für erwachsene Menschen, die früher unter Vormundschaft oder Gebrechlichkeitspflegschaft standen, gebracht.Frau Richter, Herr Richter (Praktikant), Herr Süßmuth, Frau Rueß, vorne: Frau Adlassnig und Frau Traub, nicht im Bild Frau Mahler
Das Betreuungsrecht stellt eine besondere Form der staatlichen Rechtsfürsorge dar und ist im Wesentlichen in den §§ 1896 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt.
Das Betreuungsrecht ermöglicht es, hilfsbedürftigen Erwachsenen eine Vertretungsperson an die Seite zu stellen, die für sie in einem genau festgelegten Aufgabenkreis Rechtshandlungen vornehmen darf. Der Betreute bleibt dabei weiterhin voll geschäftsfähig. Unter Betreuung wird hierbei die rechtliche Vertretung verstanden und nicht eine Sozial- oder Gesundheitsbetreuung (Der gesetzliche Betreuer leistet keine Hilfe bei den tatsächlichen Verrichtungen des täglichen Lebens wie etwa Besuchsdienste, Fahrdienste. Pflegeverrichtungen, Begleitung zum Arzt usw.).
Der gesetzliche Betreuer unterstützt den Betroffenen bei der Bewältigung seiner rechtlichen Angelegenheiten wie z. B. Anträgen bei Behörden, dem Organisieren eines Heimplatzes, der Regelung der finanziellen Angelegenheiten, aber auch Entscheidungen über ärztliche Maßnahmen. Für alle Bereiche der rechtlichen Betreuung gilt der Grundsatz der Erforderlichkeit, das heißt, es werden nur Aufgaben in dem Maße auf die gesetzliche Betreuerin oder den Betreuer übertragen, wie es die augenblickliche Lebenslage des betroffenen Menschen erfordert.
Der Betreuungsverein des Caritasverbandes Günzburg wurde 1994 gegründet.
Es sind dort 3 Betreuer/innen als hauptamtliche Mitarbeiter tätig, sowie zwei Verwaltungskräfte in Teilzeit. Neben der Führung von rechtlichen Betreuungen gehört die Information von ehrenamtlichen Betreuern zu unseren Aufgaben. Es werden regelmäßig Informationsveranstaltungen für ehrenamtliche Betreuer und Betreuerinnen durchgeführt.
Sie erreichen uns:
Montag - Donnerstag von 09:00 - 16:00 Uhr
Freitag von 09:00 - 13:00 Uhr